Wie kann der Prozess des Immobilienkaufs in Kroatien beschleunigt werden?

Šime Unić
Wie kann der Prozess des Immobilienkaufs in Kroatien beschleunigt werden?

Wenn Sie nach der idealen Immobilie suchen, kann es manchmal so aussehen, als würde die Suche nach der perfekten Immobilie ewig dauern. Angemessene Quadratmeterzahl, gutes Layout, großartige Lage, aber natürlich – der Preis, den Sie sich leisten können – all dies sind Faktoren, die Sie bei der Auswahl berücksichtigen sollten. Haben Sie jedoch genau das gefunden, das alle Ihre Kriterien erfüllt, kommt der Kaufprozess selbst ins Spiel. Um diesen Prozess zu beschleunigen, haben wir unten einige Tipps vorbereitet, die ihn beschleunigen, damit Sie Ihre neue Immobilie so schnell wie möglich genießen können!

In erster Linie – Immobiliendokumente


Bevor Sie sich endgültig für den Kauf einer Immobilie entscheiden, sollten Sie als Erstes und Wichtigstes auf die zahlreichen damit zusammenhängenden Dokumente achten. Je nachdem, ob Sie einen Neubau oder eine Altbauimmobilie kaufen, unterscheiden sich einige Dokumente, auf die Sie achten sollten. Für den Fall, dass Sie ein neues Gebäude oder eine im Bau befindliche Wohnung kaufen, müssen Sie zunächst eine Baugenehmigung oder ein anderes geeignetes Dokument für die Bau- und Nutzungsgenehmigung beantragen. Ist die Immobilie nicht neu, dann ist die Baugenehmigung in der Regel nicht so wichtig für Sie.

Dokumente, die Sie vor dem Kauf jeder Art von Immobilien prüfen müssen, sind ein Grundbuchauszug (Grundbuchauszug) und ein Energieausweis. Der Energieausweis informiert Sie über die energetischen Eigenschaften der Immobilie und kann Ihnen so eine ungefähre Vorstellung davon geben, mit welchen Energiekosten Sie während der Nutzung rechnen müssen. Beim Kauf eines Neubaus wird vor der Nutzungserlaubnis der Energieausweis ausgestellt, dank dem Sie sich bereits vor dem Einzug über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes informieren können.

Land Zertifikat

Der Grundbuchauszug oder Grundbuchauszug ist ein Nachweis des Eigentums oder eines anderen Rechts, das Gegenstand der Eintragung in das Grundbuch sein kann, und besteht aus drei Teilen: Eigentumsurkunde (Blatt A), Eigentumsurkunde (Blatt B) und Frachtbrief (Blatt C).

In die Eigentumsurkunde oder das Volkszählungsverzeichnis werden die Hauptmerkmale der Immobilie eingetragen: Katasternummer, Fläche, Adresse, Nutzungsweise, Bauweise usw. In der Eigentumsurkunde oder Eigentumsurkunde wird das Eigentum eingetragen, d. h. Informationen über den Eigentümer des Eigentums sowie alle mit dem Eigentum zusammenhängenden Änderungen sowie Beschränkungen, denen der Eigentümer persönlich unterliegt (Minderheit, Vormundschaft, Einräumung des Elternrechts, Konkurseröffnung...). Das Konnossement oder Konnossement gibt an, ob die Immobilie mit Rechten Dritter belastet ist (Hypothek, Wiederkaufsrecht, Erstkaufrecht, Pacht oder Pacht, Ablösung, Belastungsverbot etc.)

Wenn Sie die Katasternummer und/oder Katastereinlage sowie den Namen der Katastralgemeinde kennen, können Sie die Grundbücher auf den Seiten des Ministeriums und der Landesvermessungsverwaltung einsehen.

Vorvertrag – ja oder nein?

Vor Abschluss eines Kaufvertrages ist es ratsam, einen Vorvertrag abzuschließen, der die Immobilie definiert (Auflistung der Grundbuchdaten, Beschreibung der Immobilie, Preis, Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrages und Zahlung der Anzahlung für die Immobilie Anwesen). In der Regel wird die Anzahlung in Höhe von zehn Prozent des Immobilienwertes vereinbart. Eine Anzahlung kommt dann zum Einsatz, wenn der Käufer den Kauf aufgibt, die Anzahlung vom Verkäufer einbehalten wird und der Verkäufer bei Weigerung verpflichtet ist, dem Käufer den doppelten Betrag der Anzahlung zu zahlen. Der Vorvertrag muss notariell beurkundet werden. Auch wenn Ihnen der Vorvertrag wie ein unnötiger Schritt erscheinen mag, kann er in vielen Fällen weitere Verfahren erheblich erleichtern und beschleunigen, da er alles rund um den Immobilienkauf klar regelt.

Kaufvertrag

Da der Kaufvertrag eines der wichtigsten Dokumente beim Immobilienkauf ist, empfehlen wir Ihnen, die Vertragserstellung einem Fachmann anzuvertrauen, um sicherzustellen, dass alles richtig gemacht wird. Der Immobilienkaufvertrag enthält alles, was im Vorvertrag steht, sowie das Datum der Übergabe der Immobilie an den Käufer und die Garantie des Verkäufers, dass keine Rechte Dritter an der Immobilie bestehen.

Sie benötigen mehrere Kopien des Kaufvertrags, die jeweils notariell beglaubigt werden müssen. Eine Ausfertigung verbleibt für den Käufer, eine für den Verkäufer, eine für den Notar, eine wird bei der Grundbuchabteilung des zuständigen Amtsgerichts, eine bei der Finanzverwaltung zur Meldung der Grundumsatzsteuer und eine beim Finanzamt eingereicht Bank, wenn Sie die Immobilie auf Kredit kaufen. Bei Zahlung per Kredit muss der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet werden und die Bank wird eine Hypothek auf die Immobilie eintragen.

Registrierung des Eigentums

Um Ihr Eigentumsrecht aus dem Kaufvertrag zu verwirklichen, müssen Sie das Eigentum im Grundbuch eintragen lassen. Dazu müssen Sie einreichen:

• Antrag auf Immatrikulation in zweifacher Ausfertigung

• Grundstückskaufvertrag (Original oder beglaubigte Kopie)

• beglaubigte tabellarische Aufstellung des Verkäufers (falls nicht bereits Bestandteil des Kaufvertrages oder nicht im Registrierungsvorschlag enthalten)

• Nachweis der Staatsangehörigkeit des Käufers (Aufenthaltskarte, Personalausweis, Reisepass)

• Nachweis über die Zahlung der Gerichtsgebühr oder Nachweis über die Befreiung von der Zahlung der Gerichtsgebühr. Werden auf der Grundlage eines Vorschlags mehrere Rechte zugunsten einer Person bei demselben Gericht eingetragen, so wird für die Eintragung jedes Rechtes gesondert eine Gebühr entrichtet.

Grunderwerbsteuer

Innerhalb von 30 Tagen ab Entstehung der Steuerschuld, d. h. ab Unterzeichnung des Kaufvertrags, sind Sie verpflichtet, den Kauf der Immobilie bei der Steuerverwaltung des Bezirks, in dem sich die Immobilie befindet, zu melden. Die Grunderwerbsteuer wird in Höhe von drei Prozent des Verkehrswerts der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs erhoben und vom Käufer getragen. In bestimmten Situationen können Sie von der Zahlung dieser Steuer befreit sein, was Sie am besten in den derzeit gültigen Vorschriften überprüfen können.

Wenn Ihnen das alles am Ende sehr komplex und anspruchsvoll erscheint (was es am Ende auch ist), dann ist es vielleicht am besten, sich nicht alleine darauf einzulassen, sondern die Hilfe von Experten zu suchen, die es beschleunigen und erleichtern Ihnen so diesen Vorgang. - spezialisierte Immobilienagenturen. Die professionelle Unterstützung, die Ihnen eine spezialisierte Agentur bietet, erleichtert den Prozess des Immobilienkaufs und ermöglicht es Ihnen, Ihre neu erworbene Immobilie so schnell wie möglich zu nutzen!

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