Es mag Sie überraschen, wenn wir sagen, dass es möglich ist, eine Immobilie schnell und einfach zu kaufen, aber das ist wirklich der Fall. Der wichtigste Teil des gesamten Prozesses ist der Kaufvertrag, der von Ihrem Anwalt oder Ihrer Agentur aufgesetzt wird, und sobald Sie ihn haben, müssen Sie ihn von einem öffentlichen Notar beglaubigen lassen.
Dort können Sie auch Ihr Eigentum anmelden, was besonders beim Immobilienkauf sehr praktisch sein kann. Wer will schon Zeit mit Papierkram verschwenden, wenn er gerade ein neues Haus oder eine Wohnung gekauft hat? Trotzdem ist es gut zu wissen, dass Ihre Agentur dies auch für Sie tun kann.
Voraussetzung für einen schnellen und unkomplizierten Ablauf ist natürlich, dass die Papiere der Immobilie in Ordnung sind und der Eigentümer klar definiert ist. In diesem Fall kann das Geschäft problemlos abgeschlossen werden.
Denken Sie daran, dass nach Unterzeichnung des Vertrags eine Steuer in Höhe von 3 % des Immobilienpreises zu entrichten ist. Dies regelt das Grundstücksübertragungsgesetz.
Ausländische Staatsbürger oder kroatische Staatsbürger, die im Ausland leben, müssen den Kauf dem Land melden, in dem sie leben, wo sie den Vertrag von einem Gerichtsdolmetscher übersetzen lassen müssen.
Wir sollten auch sagen, dass bei juristischen Personen, die ihre Immobilien kaufen oder verkaufen, auch der vollständige Name und der Sitz angegeben werden müssen. Neben der Vereinbarung muss auch eine Permitted Property Registration Clause vorhanden sein. Dieses Dokument bestätigt, dass der Verkäufer den vollen Betrag erhalten hat und dass der Käufer alle seine Verpflichtungen erfüllt hat. Folglich kann die Eigentumsübertragung eingeleitet werden. Diese Klausel kann Bestandteil der Vereinbarung selbst sein oder ihr als separates Dokument beigefügt werden.
Ein Immobilienkaufvertrag ist nicht das einzige Dokument, das Sie während dieses Prozesses benötigen. Werfen wir einen Blick auf einige andere Papiere, die Sie beachten sollten.
Eine amtliche Kopie des Grundbuchs: Das einzige Dokument, mit dem das Eigentum an Immobilien nachgewiesen werden kann.
Energiezertifikat: Dieses Zertifikat bezeugt die energetischen Eigenschaften des Gebäudes und der Eigentümer muss es vor dem Verkauf der Immobilie erwerben und dem Käufer vorlegen. Ein solches Zertifikat verfällt nach 10 Jahren.
Neubauten: Für im Bau befindliche Wohnungen muss der Investor über eine gültige Baugenehmigung und eine Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügen. Der oben genannte Energieausweis ist erforderlich, um die Wohnbescheinigung zu erhalten.
Vorvertrag: Beim Kauf einer Immobilie wird häufig ein Vorvertrag abgeschlossen. Es definiert die betreffende Immobilie, deren Preis und legt die Anzahlung fest, die in der Regel 10 % des Endpreises beträgt.
Eigentumsübertragung: Wie bereits erwähnt, muss dieser Vorgang im Grundbuchamt abgeschlossen werden, da er nach Abschluss der Finanztransaktion nicht automatisch erfolgt.
Wie gesagt, laut Grunderwerbsgesetz beträgt der Steuersatz für diese Transaktionen 3 %, allerdings ohne die Mehrwertsteuer zu berücksichtigen.
Außerdem können einige Bürger von der Zahlung dieser Steuer befreit werden, wenn sie beispielsweise die Immobilie kaufen, in der sie bereits leben, wenn sie Immobilien zurückbekommen, die ihnen weggenommen wurden, wenn sie Besitzrechte haben usw.