Der Kauf von Immobilien ist ein langer und oft komplizierter Prozess, der viele Elemente und Schritte enthält, die Sie abschließen müssen. Einer der wichtigsten betrifft den Grundbuchauszug (ZK), und deshalb haben wir diesen Leitfaden darüber erstellt, was ein Grundbuchauszug eigentlich ist, welche Informationen er enthält, aber auch, wer die Eintragung ins Grundbuch beantragen kann und wie es gemacht wird.
Was genau ist ein ZK-Extrakt?
ZK oder Grundbuchauszug ist eigentlich der einzige Eigentumsnachweis (oder ein anderes Recht), der Gegenstand der Eintragung im Grundbuch sein kann, und besteht aus drei Teilen. Dieses Dokument wird am häufigsten beim Kauf von Immobilien verwendet, da es die Beweiskraft eines öffentlichen Dokuments hat.
Wie bereits erwähnt, besteht der Grundbuchauszug aus drei Teilen: Blatt A (Grundbuch- oder Inventarblatt), Blatt B (Eigentumsblatt oder Titelblatt) und Blatt C (Konnossement oder Konnossement). In Blatt A wird die Immobilie eingetragen, d. h. ihre Hauptmerkmale: Katasternummer, Adresse, Art der Nutzung, Kultur der Parzelle, genaue Fläche, bebaute Fläche usw. Beim Abschluss eines Kaufvertrags werden die Daten über die darin enthaltene Immobilien müssen mit den im Grundbuch eingetragenen identisch sein.
Im Blatt B wird das Eigentum an der Immobilie eingetragen, entweder das Eigentum an der gesamten Grundbuchstelle oder das Eigentum an einem gesonderten Teil der Immobilie (Wohnungseigentum), d.h. Angaben zum Eigentümer, alle mit dem Eigentum zusammenhängenden Änderungen , und die persönlichen Beschränkungen des Eigentümers bezüglich der Führung oder Verfügung des Grundbuchamtes (Minderheit, Vormundschaft, Konkurseröffnung etc.). Wie bei Blatt A müssen beim Abschluss eines Kaufvertrages die Daten des Grundbuchhalters mit den Daten aus dem Personalausweis des Verkäufers, also den Daten aus dem Gerichtsregisterauszug, identisch sein. Ebenso wird empfohlen, im Kaufvertrag das Geburtsdatum für eine natürliche Person oder die Registrierungsnummer der juristischen Person anzugeben, um die Möglichkeit eines Identitätswechsels zu vermeiden.
Blatt C enthält Informationen darüber, ob die Immobilie mit Rechten Dritter wie Hypothek, Pacht, Pacht, Belastung und vielen anderen belastet ist. Im Falle einer Belastung der Immobilie wird empfohlen, bei Abschluss des Kaufvertrages anzugeben, dass der Käufer von der eingetragenen Belastung Kenntnis hat, da mit dem Kauf der Immobilie die Belastung auf den neuen Eigentümer übergeht.
Wie überprüft man Informationen in Grundbüchern?
Wenn Sie die Angaben in den Grundbüchern überprüfen möchten, können Sie dies kostenlos online auf den Webseiten des Justiz- und Verwaltungsministeriums und der Landesvermessungsverwaltung tun, müssen jedoch die Flurstücks- und/oder Grundbuchnummer kennen einfügen und den Namen der Katastralgemeinde.
Grundbuchabteilungen der Amtsgerichte führen Grundbücher und tragen in diese grundstücksgleiche und andere Rechte an Grundstücken sowie rechtsgeschäftlich relevante Tatsachen über die Rechtslage von Grundstücken ein. Grundbücher sind öffentliche Register und jeder hat das Recht auf sofortige Einsicht in die darin geführten Daten sowie auf Ausstellung des ZK-Auszugs.
Allerdings ist zu beachten, dass das Grundbuch zwar elektronisch geführt wird und die Übersicht des ZK-Auszugs zwar für jedermann frei zugänglich ist, der gedruckte ZK-Auszug jedoch nicht als amtliches Dokument anerkannt wird. Nur der beglaubigte Auszug der zuständigen Grundbuchabteilung des Amtsgerichts hat die Kraft einer öffentlichen Urkunde.
Wer kann die Eintragung ins Grundbuch beantragen?
Da ein Recht durch Eintragung in das Grundbuch eingetragen oder vorgemerkt wird, kann der Antrag von der Person gestellt werden, die dadurch dieses eingetragene Recht erwerben, ändern oder verlieren würde: z Käufer und Verkäufer. Wenn es ein Geschenk ist, dann sind es der Geber und der Empfänger. Handelt es sich um einen Eintrag, der die Bedeutung eines Vermerks hat, so kann der Vorschlag sowohl von der Person gestellt werden, die ein rechtliches Interesse an der Durchführung des Vermerks hat, als auch von der Person, die durch eine besondere Vorschrift dazu befugt ist (z. B. Sozialhilfezentren in bestimmten Situationen oder die zuständige Stelle der staatlichen Körperschaftsverwaltung im Falle der Einleitung eines Grundstücksenteignungsverfahrens etc.).
Erfolgt der Vorschlag im Namen einer anderen Person, so muss diese dazu bevollmächtigt sein, was durch eine Urkunde nachzuweisen ist. Im Falle der Eintragung gemeinsamer Rechte kann die Eintragung dieser gemeinsamen Rechte von jedem der Miteigentümer zugunsten aller beantragt werden.
Wie reiche ich einen Immatrikulationsantrag ein?
Der Eintragungsantrag kann elektronisch, über einen Notar und einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Sie kann auch durch autorisierte Benutzer des im Gerichtsbetrieb verwendeten Informationssystems oder über das e-Citizens-System, direkt schriftlich oder über einen autorisierten Postdienstleister eingereicht werden. Das CC-Gericht ist verpflichtet, jeden Vorschlag entgegenzunehmen, unabhängig davon, ob er zur Registrierung geeignet ist.
Für jeden Immatrikulationsvorschlag ist eine Gebühr zu entrichten. Bei Einreichung auf elektronischem Weg wird die Gebühr in Höhe der Hälfte des vorgeschriebenen Gebührenbetrags gemäß der Verordnung über die Gebührenordnung des Gerichts entrichtet.
Es ergeben sich zahlreiche Vorteile, wenn Sie einen Immatrikulationsantrag elektronisch über berechtigte Nutzer von Informationssystemen stellen. Beispielsweise kann das Angebot unabhängig davon eingereicht werden, bei welchem Grundbuchgericht die Eintragung erfolgt, und die Besiegelung des Angebots ist unmittelbar nach Unterzeichnung des Kaufvertrags möglich, was die Zeit von der Vertragsunterzeichnung bis zur Einreichung verkürzt des Eintragungsvorschlags, wodurch die Rechtssicherheit erhöht wird.