Unabhängig davon, ob Sie das schöne saubere und klare Meer lieben oder lieber das Hinterland genießen möchten, Kroatien ist eines der beliebtesten Reiseziele nicht nur für den Urlaub, sondern auch für das Leben im Allgemeinen. Neben der natürlichen Schönheit, der Gastfreundschaft der Menschen und der entspannten Lebensweise zogen die günstigen Preise viele Touristen an, die eine Immobilie kaufen und zunächst mieten und später bewohnen wollten.
Egal, ob sie in der perfekten Immobilie in Kroatien leben möchten, die Sie endlich für sich gefunden haben, oder ob Sie sie lieber mieten möchten, sie müssen sie zuerst kaufen. Und worauf Sie beim Kauf und dann beim Mieten achten sollten, lesen Sie weiter unten.
Kann ein Ausländer Immobilien in Kroatien kaufen?
Ausländern steht es frei, Immobilien in Kroatien zu kaufen, aber die Regeln unterscheiden sich je nachdem, ob die Person innerhalb oder außerhalb der EU lebt. Wenn Sie Bürger der Europäischen Union sind, dann ist der Prozess des Immobilienkaufs identisch mit dem von kroatischen Bürgern. Das heißt, es gibt keine zusätzlichen Regelungen, auf die Sie achten sollten, wenn Sie als Einwohner eines der EU-Mitgliedsstaaten Immobilien kaufen. Dies gilt auch für Personen aus Norwegen, Island oder der Schweiz.
Wenn sich ein Ausländer, der außerhalb der EU und der zuvor genannten Länder lebt, für den Kauf einer Immobilie in Kroatien entschieden hat, ist das Kaufverfahren etwas anders. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Republik Kroatien mit dem Land, aus dem der Ausländer stammt, den sogenannten Gegenseitigkeitsvertrag bzw. die Gegenseitigkeitsvereinbarung unterzeichnet hat. Darüber hinaus sollte die Genehmigung des Justizministeriums eingeholt werden, um den Investitionsprozess abzuschließen.
Rechtlicher Rahmen für die Vermietung von Immobilien in Kroatien für Nichtansässige aus Drittstaaten
Wenn Immobilienvermieter in Kroatien aus Drittstaaten kommen, müssen sie eine Handelsgesellschaft oder ein Gewerbe gründen, denn nur so können sie Beherbergungsleistungen anbieten. Wenn sie eine der aufgeführten Geschäftseinheiten eröffnen, gelten sie als kroatische Einwohner oder Steuerzahler und haben die gleichen Verpflichtungen wie jeder Kroate.
Ein Ausländer kann selbstständig oder über eine Agentur eine Immobilie in Kroatien mieten. Wenn es um die Selbstvermietung geht, gibt es 4 wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, damit alles gesetzeskonform abläuft:
1. Gründen Sie eine Handelsgesellschaft oder ein Gewerbe.
2. Eintragung in das Register der Steuerzahler.
3. Sie müssen sich nicht in das Register der Mehrwertsteuerzahler eintragen, solange das Jahresgehalt 300.000 HRK nicht übersteigt.
4. Füllen Sie die Erklärung über den Status von Mietern aus - Nichtansässige P-MwSt
Ein Ausländer muss über bestimmte Dokumente verfügen, um den P-MwSt.-Auszug ausfüllen zu können:
• Wohnsitzbescheinigung der Steuerbehörde des Landes, in dem sie ihren Hauptsitz hat,
• Nachweis der angemeldeten Tätigkeit,
• Unterlagen über die Bestellung eines steuerlichen Vertreters.
Wenn ein Ausländer über eine Agentur Immobilien in Kroatien mietet, ist das Gesetz etwas anders und sagt:
• es ist nicht erforderlich, eine Handelsgesellschaft oder ein Gewerbe zu gründen, um Immobilienvermietungsdienste an ein kroatisches Reisebüro erbringen zu können, d. h. wenn es als Vermittler fungiert,
• Sie müssen sich nicht als Steuerpflichtiger registrieren lassen, wenn ein Bürger eines Drittstaats in seinem eigenen Land steuerpflichtig ist,
• Wenn ein Ausländer in seinem Land kein Steuerzahler ist, muss er Einkommensteuer zahlen.
Zu beachten ist, dass die jährliche Steuerpflicht nicht pauschal ermittelt werden kann; sie können von Einwohnern von EU- oder EWR-Mitgliedstaaten pauschal gezahlt werden.
Rechtlicher Rahmen für die Vermietung von Immobilien in Kroatien für Nichtansässige aus EU- oder EWR-Ländern
Auch in diesem Fall kann der Ausländer wählen, ob er die Immobilie selbst oder über eine Agentur vermietet. Vermietet er über eine Agentur, die Mehrwertsteuer erhebt und abführt, ist der Ausländer kein Steuerzahler.
Unabhängige Vermietung von Immobilien
Wenn ein Ausländer in einem EWR- oder EU-Mitgliedstaat ansässig ist, ist der Prozess der Anmietung von Immobilien in Kroatien etwas komplexer und umfasst die folgenden Hauptpunkte:
• müssen im Register der Steuerzahler eingetragen sein und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten und die Einkommensteuer pauschal zahlen,
• es ist notwendig, das Formular P-VAT auszufüllen,
• je nach Art und Kategorie des Objekts Mindestvoraussetzungen zu prüfen sind,
• es ist ein Antrag auf Erlass einer Entscheidung über die Genehmigung der Erbringung von Verpflegungsleistungen zu stellen,
• alle vorgeschriebenen und einzuhaltenden Bedingungen durch Begehung der Anlage überprüft werden,
• es notwendig ist, eine Verpflegung für Mieter zu besorgen und eine offizielle Preisliste und Hausordnung für Gäste zu erstellen,
• Immerhin ist es notwendig, die Gäste beim Tourismusverband anzumelden und Rechnungen auszustellen, die jährliche Pauschale der Aufenthaltssteuer zu zahlen und die Einkommenssteuer zu zahlen, wenn der Jahresumsatz 300.000 HRK übersteigt.
Schließlich müssen alle Mieter
Technische Mindestanforderungen für die Wohnung erhalten, wenn sie zum Zweck der touristischen Vermietung genutzt wird. Darüber hinaus alle Vermieter
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