Wie wird eine Immobilie im Grundbuch eingetragen?

Šime Unić
Wie wird eine Immobilie im Grundbuch eingetragen?

Sie werden nicht Eigentümer von Immobilien, wenn Sie diese kaufen, erben oder auf andere Weise erwerben. Das Eigentumsrecht an Immobilien ist kein automatischer Prozess, sondern wird durch die Eintragung in das Grundbuch erlangt. Informieren Sie sich, wie Sie eine Immobilie im Grundbuch eintragen lassen und was Sie dabei beachten müssen.

Was sind Grundbücher und was ist das Kataster?

Das kroatische System zur Registrierung von Immobilien und Rechten daran gewährleistet die Errichtung einer Sicherheit beim Rechtsgeschäft mit Immobilien und den Schutz der in den Registern eingetragenen Rechte. Das kroatische System zur Registrierung von Immobilien und Rechten daran besteht aus zwei Hauptregistern. Eines dieser Register ist das Kataster, die anderen sind Grundbücher.

Der Begriff Kataster bezeichnet Aufzeichnungen, die Informationen über die Teilchen der Erdoberfläche und dauerhaft auf oder unter der Erdoberfläche liegende Gebäude sowie über besondere Rechtsordnungen auf der Erdoberfläche enthalten. Die wichtigsten Institutionen, die Katasteraufzeichnungen führen, sind die regionalen Katasterämter der Staatlichen Geodätischen Verwaltung und das Stadtamt für Kataster- und Geodätische Angelegenheiten der Stadt Zagreb.

Grundbücher unterscheiden sich von Katastern dadurch, dass es sich um öffentliche Register handelt, in denen für den Rechtsverkehr relevante Informationen über die Rechtslage von Grundstücken eingetragen werden. Grundbücher bestehen aus einem Hauptbuch und einer Urkundensammlung und werden in den Grundbuchabteilungen der Amtsgerichte geführt.

Im Jahr 2003 wurde das Gemeinsame Informationssystem Grundbücher und Kataster (ZIS) geschaffen, das Teil des Nationalen Programms zur Sortierung von Grundbüchern und Katastern, abgekürzt Organisiertes Land, ist.

Wie registriere ich das Eigentumsrecht?

Wie eingangs erwähnt, entsteht das Eigentum an Immobilien nicht automatisch, sondern durch die Eintragung ins Grundbuch. Sie können die Unterkunft auf verschiedene Arten erreichen. Dies kann durch eines der Rechtsgeschäfte (Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag), durch eine Entscheidung des Gerichts oder einer anderen zuständigen Behörde, durch Erbschaft oder durch Gesetz erfolgen. Alle genannten Wege sind die Grundlage für den Erwerb des Rechts auf Immobilien. Aber keine dieser Möglichkeiten ist eine automatische Bestätigung, dass Sie Eigentümer der Immobilie geworden sind. Das Eigentumsrecht an Immobilien wird nur durch Eintragung in das Grundbuch auf der Grundlage von Dokumenten erworben, die alle vom Gesetz vorgeschriebenen allgemeinen und besonderen Anforderungen erfüllen.

Der erste Schritt bei der Eintragung von Grundstücken in das Grundbuch ist die Einreichung eines Antrags auf Eintragung von Eigentumsrechten, der bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht eingereicht wird, das das Grundbuch führt, in dem das Grundstück geführt wird, das Gegenstand des Rechtsgeschäfts war wurde ... betreten. Sie können als berechtigte Benutzer des Informationssystems, das im Gerichtsbetrieb verwendet wird, einen Vorschlag beim Gericht elektronisch oder über einen Notar oder Anwalt einreichen. Sie können den Antrag auch direkt beim Gericht einreichen, und Sie können ihn auch vollständig ausgefüllt per Post versenden.

Die Elemente des Vorschlags für die Eintragung von Eigentumsrechten werden durch Artikel 109 des Grundbuchgesetzes (Amtsblatt Nr. 63/2019) vorgeschrieben, und Form und Inhalt der Vorschlagsformulare für die Eintragung werden durch die Formularverordnung vorgeschrieben im Grundbuchverfahren (Amtsblatt '', Nummer 123/2004). Obwohl der Titelregistrierungsvorschlag nicht automatisch abgelehnt wird, wenn er nicht auf dem genannten Formular eingereicht wird, wird dringend empfohlen, dass Sie es trotzdem sorgfältig ausfüllen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Welche Unterlagen werden für die Eintragung von Eigentumsrechten benötigt?

Um das Eigentum an der Immobilie erfolgreich anzumelden, müssen Sie zunächst folgende Unterlagen beim Gericht einreichen:

1. Ausgefüllter Antrag auf Eintragung von Eigentumsrechten in zweifacher Ausfertigung,

2. Urschrift oder beglaubigte Abschrift oder Abschrift einer Urkunde über ein Rechtsgeschäft (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Tauschvertrag etc.),

3. Nachweis der Staatsangehörigkeit des Erwerbers von Eigentumsrechten (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltskarte),

4. Nachweis über die Zahlung der Gerichtsgebühr oder Nachweis über die Befreiung von der Zahlung der Gerichtsgebühr.

Die Registrierungsgebühr wird gemäß dem in der Verordnung über den Gebührentarif der Gerichte (Amtsblatt Nr. 53/2019) vorgeschriebenen Tarif festgelegt und erhoben. Daher zahlen Sie gemäß den Bestimmungen dieses Erlasses eine Gebühr von 50 HRK für einen Antrag auf Eintragung in das Grundbuch oder Löschung aus dem Grundbuch und eine Gebühr von 200 HRK für die Registrierung oder Vorregistrierung von Eigentumsrechten und andere reale Rechte. Werden durch einen Antrag auf Eintragung von Grundstückseigentumsrechten mehrere Rechte zugunsten einer Person bei demselben Gericht eingetragen, so wird für die Eintragung jedes Rechtes gesondert eine Gebühr entrichtet.

Vergessen Sie nicht, einen Vorschlag für die Eintragung von Eigentumsrechten einzureichen, denn wenn Sie ihn nicht innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Erwerbs der Bedingungen für die Eintragung dieses Rechts in das Grundbuch oder das Register der hinterlegten Verträge einreichen, werden Sie es sein fünffache Gebühr berechnet!

Müssen die Daten im Kataster und im Grundbuch übereinstimmen?

Auch wenn die Daten im Kataster und im Grundbuch nicht übereinstimmen, ist dies keine Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch. In diesem Fall werden die im Grundbuch vorgelegten Daten berücksichtigt, da diese für das Grundbuchrecht maßgebend sind. (Artikel 10 Absatz 3 des Grundbuchgesetzes).

Die geänderte Katasternummer, Form, Fläche oder Bebauung des Grundstücks wird im Grundbuch aufgrund der Entscheidung eingetragen, die das Grundbuchgericht von Amts wegen erlässt, nachdem die für das Kataster zuständige Behörde ihr das Antragsformular über die Grundstücksänderung übermittelt hat Kataster (Artikel 10 Absatz 4 des Grundbuchgesetzes).

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